Von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- Lackiererhandwerk, Putz und Trockenbauarbeiten und deren Erkennung, Bewertung von Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV).
Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegt engen Voraussetzungen und hohen Anforderungen an die Person sowie an sein Handeln.
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.u.v.) gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland.